Mit meiner Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen an.Die Schulungsbebühr wird bei Anmeldung fällig. Ich erkläre,dass ich Schulungsgebühr nach Rechnungsstellung entrichte. Bei unbegründeter kurzfristiger Absage der Schulung oder Nichterscheinen wird nach § 615 BGB die Gebühr nicht erstattet.